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Bund Deutscher Hochzeitsfotografen

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf — GründungsphaseDie rechtsverbindliche Fassung dieser AGB wird vor Veröffentlichung anwaltlich finalisiert. Alle Angaben in [eckigen Klammern] sind noch zu ergänzen oder rechtlich zu prüfen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Mitgliedschaft im Bund Deutscher Hochzeitsfotografen (nachfolgend „BDH“) und für die Nutzung der vom BDH bereitgestellten Plattform. Sie regeln das Verhältnis zwischen dem BDH und den Mitgliedern (nachfolgend „Mitglied“). Abweichende Bedingungen des Mitglieds werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der BDH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungen des BDH

Der BDH ist eine Mitgliederplattform mit Qualitätssiegel, kein Verein. Im Rahmen der Mitgliedschaft stellt der BDH insbesondere folgende Leistungen bereit:

  • Siegel: das Recht, das BDH-Siegel mit Prüfcode zu führen, solange die Mitgliedschaft aktiv ist und die Aufnahmekriterien erfüllt bleiben.
  • Verzeichnis: ein öffentliches Profil im BDH-Verzeichnis geprüfter Hochzeitsfotografen.
  • Netzwerk: Zugang zum internen Netzwerk der Mitglieder einschließlich der Nachrichtenfunktion auf der Plattform.
  • Coachings: Teilnahme an Coachings und Workshops im jeweils angebotenen Umfang.
  • Hot Seat: Teilnahme an der kollegialen Fallarbeit im Hot-Seat-Format.

Der konkrete Umfang, die Häufigkeit und das Format der einzelnen Leistungen können sich weiterentwickeln. [Umfang und etwaige Vorbehalte zu Verfügbarkeit/Frequenz anwaltlich präzisieren.]

3. Aufnahme & Prüfung

Die Aufnahme setzt einen Antrag des Mitglieds sowie die Erfüllung der Aufnahmekriterien voraus: angemeldetes Gewerbe (nachgewiesen durch Kopie der Gewerbeanmeldung), regelmäßige Hochzeitstätigkeit von mindestens zehn Hochzeiten pro Jahr, ein vorhandenes Portfolio und eine geprüfte Vertragsgrundlage / AGB. Der BDH prüft das Vorliegen dieser Fakten; es findet ausdrücklich keine Bewertung des fotografischen Stils oder Geschmacks statt.

Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Über die Aufnahme entscheidet der BDH nach Prüfung der eingereichten Nachweise. Fehlende Nachweise werden dem Mitglied konkret benannt. [Verfahren bei Ablehnung und etwaige Widerspruchsmöglichkeit anwaltlich klären.]

4. Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 259 EUR brutto jährlich. Zahlungsweg, Fälligkeit, Verzugsregelungen, Kündigung und Erstattung bleiben bis zur anwaltlichen Finalisierung als Rechtstext-Platzhalter markiert.

5. Laufzeit & Kündigung

Die Mitgliedschaft ist jährlich kalkuliert. Konkrete Kündigungsfrist, Verlängerung, Erstattung und Folgen ausbleibender Beitragszahlung werden vor Veröffentlichung anwaltlich finalisiert. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Widerrufsrecht

[Hinweis: Ob und in welchem Umfang ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, hängt davon ab, ob das Mitglied als Unternehmer oder als Verbraucher handelt. Die Unterscheidung Unternehmer vs. Verbraucher sowie die konkrete Ausgestaltung einer etwaigen Widerrufsbelehrung sind anwaltlich zu klären.]

7. Pflichten der Mitglieder

Das Mitglied darf das BDH-Siegel ausschließlich während einer aktiven Mitgliedschaft und nur in der vom BDH bereitgestellten Form führen. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlischt das Recht zur Führung des Siegels; das Mitglied entfernt das Siegel sodann unverzüglich von Website, Unterlagen und sonstigen Auftritten.

Das Mitglied hält die Aufnahmekriterien während der Mitgliedschaft aufrecht und teilt wesentliche Änderungen (etwa die Abmeldung des Gewerbes) unverzüglich mit. Die im Profil und gegenüber dem BDH gemachten Angaben müssen zutreffend sein.

8. Haftung

Das BDH-Siegel belegt das Vorliegen der geprüften Aufnahmekriterien zum Zeitpunkt der Prüfung bzw. Bestätigung. Es stellt keine Bewertung der künstlerischen Qualität dar und ist keine Garantie für ein bestimmtes Arbeitsergebnis des Mitglieds. Für die vertragliche Beziehung zwischen einem Mitglied und dessen Kunden (Paaren) ist allein das Mitglied verantwortlich; der BDH wird nicht Vertragspartei dieser Verträge. [Haftungsumfang und Haftungsbeschränkungen anwaltlich ausformulieren.]

9. Änderungen der AGB

Der BDH kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies erforderlich ist und das Mitglied dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Über Änderungen wird das Mitglied rechtzeitig informiert. [Verfahren der Mitteilung, Frist und etwaiges Widerspruchsrecht anwaltlich festlegen.]

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. [Gerichtsstand, salvatorische Klausel und etwaige weitere Schlussbestimmungen anwaltlich prüfen.]